Häufig gestellte Fragen zur ambulanten Pflege

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die ambulante Pflege durch. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren!

Die ambulante Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in ihrem eigenen Zuhause versorgt und betreut zu werden. Unser Team von qualifizierten Pflegekräften kommt zu Ihnen nach Hause, um Sie bei der Grundpflege (z.B. Körperpflege, Mobilität, Ernährung), der Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung, Medikamentengabe) und der hauswirtschaftlichen Versorgung zu unterstützen. Zudem bieten wir Betreuungsleistungen an.

Unser Leistungsspektrum als ambulanter Pflegedienst in der Region Willstätt, Kehl, Appenweier, Renchen und Offenburg umfasst:

  • Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden), der Ernährung (Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme) und der Mobilität (Aufstehen, Zubettgehen, Gehen innerhalb der Wohnung).
  • Behandlungspflege: Durchführung ärztlicher Verordnungen wie Wundversorgung, Verbandswechsel, Medikamentengabe (oral, subkutan, intramuskulär), Injektionen (z.B. Insulin), An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Stomaversorgung und vieles mehr.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung im Haushalt, z.B. Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Einkäufe erledigen, Müllentsorgung.
    Betreuung: Individuelle Betreuung und Begleitung, z.B. Spaziergänge, Gespräche, Unterstützung bei Hobbys und sozialen Kontakten, Begleitung zu Arztterminen.
    Beratung: Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen umfassend zu allen Fragen rund um die Pflege, Leistungen der Pflegeversicherung und Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Palliativpflege: Spezielle Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und deren Angehöriger. Hier arbeiten wir eng mit der Brückenpflege und dem Palliativ-Team Ortenau zusammen.
  • Verhinderungspflege: Unterstützung, wenn Ihre private Pflegeperson verhindert ist (z.B. Urlaub, Krankheit).
    Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Für Pflegegeldempfänger bieten wir die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche an.

Unser Versorgungsgebiet umfasst die Gemeinden Willstätt (mit allen Ortsteilen), Appenweier (mit allen Ortsteilen), Offenburg (mit allen Ortsteilen), Kehl (mit allen Ortsteilen) und Renchen (mit allen Ortsteilen). Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie außerhalb dieser Gebiete wohnen – wir prüfen gerne die Möglichkeiten.

Ambulante Pflege kann von allen Menschen in Anspruch genommen werden, die z.B. aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung im Alltag und bei der Versorgung benötigen. Ein anerkannter Pflegegrad ist in vielen Fällen Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung. Selbstverständlich können Sie alle unsere Leistungen aber auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen.

Die Finanzierung der ambulanten Pflege kann über verschiedene Wege erfolgen:

  • Pflegeversicherung: Bei Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades übernimmt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten für Pflegesachleistungen (direkte Abrechnung mit uns), Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen) oder Kombinationsleistungen.
  • Krankenversicherung: Für Behandlungspflege (ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen) kommt in der Regel die Krankenversicherung auf.
  • Selbstzahlung: Wenn keine oder nicht ausreichende Leistungen der Pflege- oder Krankenversicherung vorliegen, können die Kosten auch privat getragen werden.
  • Sozialhilfe: In bestimmten Fällen kann eine Kostenübernahme durch die Sozialhilfe möglich sein.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten.

Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

  1. Kontaktaufnahme: Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
  2. Erstgespräch: Wir vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, um Ihren individuellen Bedarf und unsere Leistungen zu besprechen.
  3. Antragstellung (falls erforderlich): Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegeversicherung.
  4. Pflegeplanung: Gemeinsam erstellen wir einen individuellen Pflegeplan, der auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten ist.
  5. Leistungsbeginn: Nach Genehmigung (falls erforderlich) und erfolgter Planung beginnen wir mit der vereinbarten Versorgung.

Die Häufigkeit und Dauer unserer Besuche richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf und dem vereinbarten Pflegeplan. Das kann von einmal täglich bis zu mehrmals täglich oder auch nur mehrmals pro Woche variieren.

Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Patienten und bemühen uns, Ihnen möglichst feste Ansprechpartner in unserem Team zuzuordnen, um eine kontinuierliche und persönliche Betreuung zu gewährleisten. Dies ist jedoch nicht immer in allen Situationen vollständig umsetzbar.

Für pflegerische Notfälle bieten wir eine 24-Stunden-Rufbereitschaft. Sollte ein Einsatz vor Ort außerhalb der ursprünglichen Planung notwendig sein, kann es zu zusätzlichen Kosten kommen. Hierüber informieren wir Sie transparent vor einem möglichen Einsatz.

Bitte beachten Sie, dass wir bei medizinischen Notfällen nicht zuständig sind. In diesen Fällen wenden Sie sich ausschließlich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die Rettungsleitstelle.

Für weitere Notfälle wie etwa Stürze bieten wir Ihnen in Kooperation mit unserem Partner Vitakt einen Hausnotruf an.

Die Abrechnung erfolgt je nach Art der Leistung und Finanzierung direkt mit der Pflege- oder Krankenkasse (bei Pflegesachleistungen und Behandlungspflege) oder direkt mit Ihnen (bei Selbstzahlern). Wir legen Wert auf transparente und nachvollziehbare Abrechnungen.

  • Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung, die an Pflegebedürftige ausgezahlt wird, die von privaten Pflegepersonen (z.B. Angehörigen) zu Hause versorgt werden.
  • Pflegesachleistungen sind direkte Pflegeleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden.
  • Kombinationsleistungen können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, bei denen ein Teil der Pflege durch einen Pflegedienst und ein Teil durch private Pflegepersonen erbracht wird. Es handelt sich um eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld.

Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßig Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen. Diese Besuche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu beraten und bei Bedarf Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Häufigkeit der Beratungsbesuche ist vom Pflegegrad abhängig.

Mo - Fr von 8:00 bis 16:00 Uhr - 07852 9379585

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