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Was sind Pflegesachleistungen?

Wenn Sie einen Pflegegrad haben und sich für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst entscheiden, dann stehen Ihnen sogenannte Pflegesachleistungen zu. Die Höhe dieser Pflegesachleistungen unterscheidet sich dabei je nach Pflegegrad. Der Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes wird bei gesetzlich Versicherten mit Pflegegrad direkt durch die Pflegekasse bezahlt, eine Auszahlung an den Versicherten findet nicht statt. Da es sich bei der Pflegeversicherung um eine Teilleistungsversicherung handelt, kann ein Eigenanteil auf Sie zukommen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Höhe der Pflegesachleistungen nicht ausreicht, um die notwendigen pflegerischen Leistungen zu bezahlen.