Bei uns erhalten Sie Leistungen der Pflege und Betreuung nach SGB V (Krankenversicherung) und SGB XI (Pflegeversicherung) gemäß Rahmenvertrag Baden-Württemberg. Zusätzlich bieten wir Ihnen Privatleistungen nach individueller Vereinbarung.

Grundpflege (SGB XI / Pflegeversicherung)

Alle Leistungen aus dem Bereich SGB XI (Pflegeversicherung), können wir als ambulanter Pflegedienst bei Vorliegen eines Pflegegrades unmittelbar mit der Pflegekasse abrechnen. Maßgeblich für die Höhe der Pflegesachleistungen ist dabei der jeweilige Pflegegrad. Die Leistungen gemäß Rahmenvertrag umfassen in Baden-Württemberg körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Da sich die Vergütung der einzelnen Leitungskomplexe in der Regel mit jeder Pflegesatzverhandlung ändert, erfragen Sie die aktuellen Preise bei Interesse bitte bei uns. Vor Abschluss eines Pflegevertrags erhalten Sie immer eine Kopie der aktuellen Preisvereinbarung zusammen mit dem Kostenvoranschlag.

LeistungskomplexBeschreibung
Große Körperpflege– Transfer aus dem Bett / ins Bett
– Aus- / Ankleiden
– Waschen (im Bett oder am Waschbecken) / Duschen / Baden (umfasst gegebenenfalls Haarwäsche)
– Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe
– Hautpflege
– Kämmen, Herrichten einer einfachen Tagesfrisur
– Rasieren
– Bett machen/richten
Kleine Körperpflege– Transfer aus dem Bett/ins Bett
– An-/Auskleiden
– Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken)
– Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe
– Hautpflege
– Bett machen/richten
Transfer/An-/Auskleiden– Transfer aus dem Bett/ins Bett
– An-/Auskleiden
– Bett machen/richten
Hilfe bei Ausscheidungen– An-/Auskleiden (im Rahmen des Toilettengangs)
– Hilfe beim Gang zur Toilette
– Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung
– Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem
– Teilwaschen
– Katheter- und Kondomurinalversorgung
– Stomaversorgung
– Entsorgung von Sekret über Magensonde
Lagern– Bett machen/richten
– Lagern bzw. Umsetzen; Stabilisieren einer Sitz- oder Liegeposition
– Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Hautpflege)
Mobilisation– aktives funktionsgerechtes, assistiertes oder passives Bewegen, Sitz-, Geh- oder Stehübungen
– Gezielte Atemübungen im Sinne der Pneumonieprophylaxe
Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme– Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
– Mundgerechtes Portionieren
– Zubereitung und Eingießen eines Warm- bzw. Kaltgetränkes
Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme– Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
– Mundgerechtes Portionieren
– Zubereitung und Eingießen eines Warm- bzw. Kaltgetränkes
– Essen und Trinken geben (löffelweise bzw. schluckweise)
– Mundpflege bzw. Prothesenpflege
– Sofern nach der Nahrungsaufnahme erforderlich: Waschen von Hände und/oder Gesicht,
ggf. Säubern/Wechseln der Kleidung
Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe– Vorrichten der Sondennahrung
– Überprüfung der Lage der Sonde
– Verabreichung der Sondennahrung einschließlich deren Überwachung
– Spülen der Sonde nach Applikation
– Reinigen der Gebrauchsgegenstände
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (ohne außerhäusliche Begleitung)– An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
(z.B. zum Besuch einer Tagespflege oder für sonstige Aktivitäten).
– Begleitung zwischen Wohnungs- und Haustüre
Zubereitung einer einfachen Mahlzeit– Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit oder Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit
– Anrichten
– Tisch decken
– Geschirr aufräumen und Spülen bezogen auf die Mahlzeit
Essen auf Rädern/stationärer MittagstischWird von uns aktuell noch nicht angeboten!
Zubereitung einer Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen– Kochen
– Anrichten
– Tisch decken
– Aufräumen und Spülen bezogen auf die Mahlzeit
– Reinigen des Arbeitsbereiches
Einkauf/Besorgungen– Erstellung eines Einkaufs-/Speiseplanes
– Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen
– Besorgung (z.B. Apotheke, Post, Reinigung)
– Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung
Waschen, Bügeln, Reinigen– Die gesamte Pflege der Wäsche und Kleidung (auch Ausbessern)
– Bügeln und Einräumen der Wäsche
– Reinigen und Aufräumen der Wohnung
Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
BeheizenVoraussetzung: Befeuerung mit Holz, Kohle, Öl

– Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials
Heizmaterial herbeischaffen / aufschichten / einfüllen
– Heizmaterial anzünden
– Asche leeren
– Ofen säubern
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen– Hilfen bei der Kommunikation und emotionale Unterstützung (z.B. Gespräch, auch mit entlastendem, motivierendem und/oder beratendem Charakter)
– Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung (z.B. Gedächtnistraining, Biographiearbeit)
– Hilfen zur Vermeidung von Risikosituationen (z.B. spezifische Beratung oder fördernde und vorbeugende Übungen zur Stabilisierung der Situation oder Bewältigung pflegerelevanter Situationen)
– Unterstützung bei Aktivitäten zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (z.B. Begleitung beim Spaziergang, zu Veranstaltungen, zu Bekannten/Verwandten, zum Arzt, zu Behörden)
– Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags (z.B. Hilfen zur Gestaltung des Tagesablaufs, Unterstützung bei Hobby und Spiel)
– Unterstützung, bei der aktives Tun nicht im Vordergrund steht (z.B. Anwesenheit der Betreuungsperson, Beaufsichtigung/Beobachtung des/der Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung)
Organisation des Alltags und der Haushaltsführung– Unterstützung bei bzw. Organisation und Koordination von sozialen Kontakten
– Unterstützung bei bzw. Organisation und Koordination von Dienstleistungen (z.B. Fahrdienste, Gartenpflege)
– Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können und für die kein gesetzlicher Betreuer/Bevollmächtigter bestellt ist
Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs/Erstellung der Pflegeanamnese und Informationssammlung zur Pflegeplanung (sog. Erstbesuch)– Beginn der Erstellung einer Pflegeanamnese/Informationssammlung
– Feststellung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der Ressourcen und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen
– Feststellung, ob und ggf. welche Leistungen durch den Pflegebedürftigen, Angehörige, andere Pflegepersonen oder ambulante Dienste erbracht werden
– Information über das Leistungs- und Vergütungssystem
– Beratung über geeignete Leistungen und notwendige Prophylaxen, sowie die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten und den eventuell zu zahlenden Eigenanteil
– Beratung über Form und Durchführung der Leistungserbringung
– Feststellung und Beratung, ob Wohnraumanpassung und ggf. welche Pflegehilfsmittel erforderlich sind
– Beratung über Inhalt und Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages
Neue Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs / Anpassung der Pflegeplanung (sog. Folgebesuch)– Anpassung der Pflegeplanung bei wesentlicher und nicht nur vorübergehender Veränderung.
– Feststellung des Hilfe- und Pflegebedarfes unter Berücksichtigung der Ressourcen und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen
– Feststellung, ob und ggf. welche Leistungen durch den Pflegebedürftigen, Angehörige, andere Pflegepersonen oder ambulante Dienste erbracht werden
– Beratung über geeignete Leistungen und notwendige Prophylaxen, sowie die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten und den eventuell zu zahlenden Eigenanteil
– Feststellung und Beratung, ob Wohnraumanpassung und ggf. welche Pflegehilfsmittel erforderlich sind
– ggf. Beratung über Inhalt und Abschluss eines veränderten schriftlichen Pflegevertrages
Leitungskomplexe SGB XI (Quelle: eigene Darstellung nach Rahmenvertrag über ambulante pflegerische Versorgung gem. § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg vom 09. Dezember 2016

Behandlungspflege (SGB V / Krankenversicherung)

Sämtliche Leistungen aus dem Bereich des SGB V (Krankenversicherung) können bei Bedarf von Ihrem Hausarzt verordnet werden. Diese Leistungen rechnen wir als ambulanter Pflegedienst direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie belasten nicht das Budget der Pflegesachleistungen aus dem SGB XI (Pflegeversicherung).

LeistungBeschreibung
Blutdruckmessung
Blutzuckermessung
Injektionen: s. c. Injektionen
Richten von Injektionen
Auflegen von KälteträgernGilt auch für das Auflegen von Wärmeträgern.
Medikamentengabe (außer Injektionen, Infusionen, Instillationen, Inhalationen)
Verbände:
An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen der Kompressionsklassen II bis IV
Abnehmen eines Kompressionsverbandes
Verbände:
– Anlegen eines Kompressionsverbandes
– Anlegen von stützenden und stabilisierenden
Verbänden
Blasenspülung
Instillation
Dekubitusbehandlung Grad 2
Inhalation
Injektionen: i. m. Injektion
Versorgung eines suprapubischen KathetersGilt entsprechend auch bei Nephrostomie / Nierenfistel.
Versorgung bei PEG
Stomabehandlung
Richten von Medikamenten1 x wöchentlich
Medikamentengabe: Medizinisches Teilbad zur
Behandlung bei Hautkrankheiten
i.v. Infusionen: Abhängen von InfusionenOhne Medikamentenzusatz. Die i.v. Medikamentengabe, die venöse Blutentnahme sowie die arterielle und intrathekale Infusion sind keine Leistungen der häuslichen Krankenpflege.
Versorgen und Überprüfen von Drainagen
Absaugen
Dekubitusbehandlung Grad 3 und 4
Einlauf, Klysma, Klistier, digitale
Enddarmausräumung
i. v. Infusionen: Anhängen/Wechseln von InfusionenOhne Medikamentenzusatz. Die i.v. Medikamentengabe, die venöse Blutentnahme sowie die arterielle und intrathekale Infusion sind keine Leistungen der häuslichen Krankenpflege.
Katheterisierung der Harnblase
Legen und Wechseln von Magensonden
Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
Pflege des zentralen Venenkatheters
Verbände: Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
Medikamentengabe: Medizinisches Vollbad zur Behandlung bei Hautkrankheiten
Flüssigkeitsbilanzierung
Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes
Spezielle Krankenbeobachtung
Aufwändige Wundbehandlung
Leistungen SGB V (Quelle: Eigene Darstellung nach Rahmenvertrag über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege
gem. § 132 a SGB V und häuslicher Pflege nach § 24g SGB V vom 01.10.2013)

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben zusätzlich zum Pflegegeld bzw. den Pflegesachleistungen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € monatlich. Wird er in einem Monat nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft, wird der verbliebene Betrag in den folgenden Kalendermonat übertragen. Bis zum Ende des Kalenderjahres nicht oder nicht vollständig verbrauchte Beträge, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres beansprucht werden. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für Angebote zur Unterstützung im Alltag wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleitung.

Als ambulanter Pflegedienst bieten wir Ihnen in diesem Rahmen alle Leistungen gemäß § 36 SGB XI (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch keine Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) und rechnen diese direkt mit den Pflegekassen ab.

Verhinderungspflege

Sollte Sie selbst eine Auszeit bei der Pflege Ihrer Angehörigen benötigen (z.B. aufgrund von Krankheit), können Sie ab Pflegegrad 2 auf die sogenannte Verhinderungspflege zurückgreifen. Aktuell stehen Ihnen in diesem Bereich 1.612 Euro für eine Ersatzpflegekraft zur Verfügung. Zusätzlich können nicht verbrauchte Beträge der Kurzzeitpflege bis zu einer Höhe von 806 Euro für die Verhinderungspflege verwendet werden.

Wunschleistungen

Neben den, in den jeweiligen Rahmenverträgen mit den Kranken- und Pflegekassen festgelegten Leistungen der Grund- und Behandlungspflege, bieten wir Ihnen zusätzlich diverse Wunschleistungen, die wir privat in Rechnung stellen. Maßgeblich für die Höhe der Kosten ist dabei die jeweils gültige Preisvereinbarung mit den Pflegekassen bzw. Krankenkassen. Sofern für eine Leistung durch die Kassen keine Preise festgelegt wurden, berechnen wir den tatsächlichen Aufwand. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot.

LeistungBeschreibung
Anwesenheit / Begleitung bei Begutachtungz.B. Vorbereitung der Einstufung durch den MDK, Präsenzzeit, pflegefachliche Beratung bei Widersprüchen
Begleitungz.B. abholen, warten und nach Hause bringen bei Arztbesuchen, Spaziergänge und kulturelle Veranstaltungen
Erstellung von pflegefachlichen Stellungnahmenz.B. Stellungnahme Pflegekassen, Stellungnahme MDK, Stellungnahme andere Sozialleistungsträger und Versicherungen
Sonstige Leistungenz.B. Haustierversorgung, Versorgung der Pflanzen, Müll entsorgen, Briefkasten leeren, Rollladen öffnen bzw. schließen / Lüften, sonstige Hilfestellungen im Haushalt, Vorlesen, Betreuung, Botengänge
Allgemeine Betreuung und Beaufsichtigung
NachtwachePräsenzkraft außerhalb der Versicherungsleistungen nach SGB V / SGB XI
Anwesenheit einer Pflegekraft bzw. Sitzwache, Unterstützung und Beratung der Angehörigen
Grundpflegeleistungenaußerhalb der Versicherungsleistungen nach SGB V / SGB XI
Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgungaußerhalb der Versicherungs-leistungen nach SGB V / SGB XI
Organisation rund um die Verordnung von häuslicher Krankenpflegez.B. Einholen der Verordnung bei Arztpraxis, Einholen der Unterschrift durch Patienten oder Betreuer, Versand der Verordnung an Krankenkasse
Organisation rund um die Rezeptez.B. Beschaffung von Rezepten, Besorgung der Medikamente oder Materialien zur Wundversorgung
Organisation rund um Pflegehilfsmittelz.B. Abklärung des Bedarfs, Organisation des Rezepts, Abklärung mit Sanitätshaus
Anwesenheit bei (Haus-)Besuchen durch Arzt (nicht nur Hausarzt) / Begleitung des Patienten bei Konsultation des Arztes
Hilfen bei diagnostischen Leistungen / Botengänge z.B. Durchführung und Bringen von Abstrichen (MRSA etc.), Urinproben, Stuhlproben in Arztpraxis oder Labor
ZusatzeinsätzeEinsatz außerhalb des vereinbarten Pflegeauftrages bzw. über die ärztliche Anordnung hinausgehend
Unsere aktuellen Wunschleistungen im Überblick